Allgemeines
Eingangs sei zu erwähnen, dass ich als Wahlarzt KEINE Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen habe. Somit muss die gestellte Honorarnote vorerst von Ihnen beglichen werden. Sie haben allerdings das Recht, einen Kostenersatz von Ihrer Krankenkasse zu beanspruchen (lt. § 131 ASVG).
Wichtiger Hinweis
Eine solche Refundierung erfolgt meist nur dann, wenn Sie im selben Behandlungsquartal keinen anderen Wahl- bzw. Kassenarzt der selben Fachrichtung konsultiert haben! Eine Abklärung mit der jeweiligen Krankenkasse im vorhinein ist zu empfehlen.
Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können bitte ich um Absage (24h zuvor) da sonst ein Ausfallshonorar verrechnet werden muss! Vielen herzlichen Dank!
Bezahlung:
- BAR
Leistung |
Honorar |
Pro Ordination |
130 Euro |
Infiltration |
+50 Euro |
EKG |
+30 Euro |
COVID 19 Risikoattest für den Arbeitgeber |
+50 Euro |
OP Freigabe |
150 Euro |
Biologika Einstellung |
150 Euro |